Nicht weniger als vier Gesetze sorgen ab 2010 für Veränderungen bei der Lohnsteuerberechnung:
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
Dieses Gesetz sorgt ab 2010 für eine Erhöhung des Grundfreibetrags und der Tarifeckwerte.
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)
Anhebung der kindbedingten Freibeträge auf 7.008 Euro (am 18.12.09 vom Bundesrat gebilligt).
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Mit diesem Gesetz wird die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung verbessert.
Jahressteuergesetz 2009
Ehegatten, für die sich die Steuerklassenkombination III/V eignet, können ab 2010 auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen (Faktorverfahren).
Die aus diesen Gesetzesvorgaben hervorgehenden Änderungen führen häufig zu einer (mitunter deutlichen) Verringerung der Lohnsteuer. In einigen Fällen aber erhöht sich in Abhängigkeit von Steuerklasse und Bruttoeinkommen die Lohnsteuer sogar. Mit der neuen Version erhalten Sie die Werte für 2010 centgenau.
Außerdem gab es folgende Änderungen:
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen wurde berücksichtigt.
Die Gleitzonenberechnung bei Minijobs wurde aufgrund der Veränderung des durchschnittlichen Sozialversicherungsbeitrags angepasst.
Es wurden natürlich wie immer auch alle anderen Werte aktualisiert (Durchschnittliche Einkommen, Lohn- und Einkommensteuertabellen usw.).
Sie können die neue Version Win LohnInfo 2010 ab sofort herunterladen.
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