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Steuerklassenwahl bei Ehegatten
Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, können zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV und III/V wählen. Für eine Änderung der Steuerklasseneintragung ist die Gemeinde zuständig, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
Sie sollten dabei jedoch berücksichtigen, dass Ihre Steuerklassenwahl auch Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld usw.) beeinflussen kann. Fragen Sie dazu ggf. Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger, wenn in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen in Anspruch genommen werden müssen.
Im Folgenden ein Beispiel, das mögliche Veränderungen von einem Jahr zum anderen verdeutlichen sollen. Aktuelle Berechnungen zur Steuerklassenwahl können mit Win LohnInfo 2012 schnell und einfach durchgeführt werden.
Beispiel Steuerklassenwahl:Ein Ehepaar mit einem Kind und Bruttoeinkommen in Höhe von von 1810,- EUR und 1065,- EUR ist im Jahr 2004 mit der Steuerklassenkombination IV/IV am besten gefahren. Durch die Änderung des Lohnsteuertarifs hätte dieses Ehepaar bei unveränderten Steuerklassen im Jahr 2005 ca. 72,- EUR zu viel zahlen müssen. Für das Jahr 2005 war also in diesem Fall die Kombination III/V anzuraten.
Sie müssen bei der Berechnung der Steuerklassenwahl außerdem Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.) und die auf der Steuerkarte eingetragenen Freibeträge berücksichtigen.
Seit 2010 gibt es das Faktorverfahren. Ehegatten, für die sich die Steuer-klassenkombination III/V eignet, können auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Damit wird erreicht, dass die Wirkung des Splittingverfahrens auf beide Ehegatten verteilt wird. Die bei der Steuerklassenkombination III/V unverhältnismäßige Verteilung der Lohnsteuer wird somit vermieden.
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