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Lohn-Programm zum Download: Win LohnInfo 2012

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Berechnung der Kirchensteuer 2012

Jedem Arbeitnehmer, der einer kirchensteuerberechtigten Religions- gemeinschaft angehört, wird Kirchensteuer vom Lohn/Gehalt einbehalten. Der Arbeitgeber richtet sich dabei nach den Besteuerungsmerkmalen auf der Lohnsteuerkarte. Die Berechnung erfolgt nach dem für das jeweilige Bundesland maßgebenden Kirchensteuerhebesatz. Dieser ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Bundesland
Hebesatz
Baden-Württemberg 8,00%
Bayern 8,00%
Berlin 9,00%
Brandenburg 9,00%
Bremen 9,00%
Hamburg 9,00%
Hessen 9,00%
Mecklenburg-Vorpommern 9,00%
Niedersachsen 9,00%
Nordrhein-Westfalen 9,00%
Rheinland-Pfalz 9,00%
Saarland 9,00%
Sachsen 9,00%
Sachsen-Anhalt 9,00%
Schleswig-Holstein 9,00%
Thüringen 9,00%

 

Als Bemessungsgrundlage dient die Lohnsteuer unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen! Damit fließen die Kinderfreibeträge - anders als bei der eigentlichen Lohnsteuerberechnung - in die Berechnung der Kirchensteuer mit ein. Sind also Kinderfreibeträge zu berücksichtigen, wird zur Berechnung der Kirchensteuer die Lohnsteuer fiktiv unter Einberechnung der Kinderfreibeträge ermittelt; der eigentliche Lohnsteuerabzug erfolgt ohne Beachtung der Kinderfreibeträge, da seit dem 01.01.1996 der Kinderlastenausgleich über das Kindergeld erfolgt.

Zu beachten ist außerdem, dass beim Berechnen der Kirchensteuer in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Verfahren anzuwenden sind (so wird in einigen Bundesländern z. B. eine sogenannte Mindestkirchensteuer erhoben), so dass eine pauschale Aussage zur Berechnung nicht möglich ist und diese Seite nur einen groben Überblick geben kann.

In der Software Win LohnInfo wird die Kirchensteuer unter Berücksichtung der bundeslandspezifischen Besonderheiten centgenau berechnet.

 

 

Weitere Informationen zum Thema Lohnabrechnung

oder

Informationen zum Lohn- und Gehaltsrechner Win LohnInfo 2012

 

 

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